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Implementationguide

2025-11-05 Verpflichtende Verwendung e-Impfpass Implementierungsleitfaden Version 2

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit 01. März 2026 tritt gemäß §34 eHealthV 2025 die verpflichtende Verwendung des e-Impfpass Implementierungsleitfadens (ILF) Version 2 in Kraft. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie über die damit verbundenen Änderungen im e-Impfpass informieren:

Ab dem 05. März 2026 überprüft die zentrale e-Impfpass-Anwendung die technische Konformität der übermittelten Dokumente mit dem neuen Implementierungsleitfaden.

Bitte beachten Sie, dass ab diesem Zeitpunkt:

  • ausschließlich ILF Version 2-konforme Dokumente vom Typ „Update Immunisierungsstatus“ von der zentralen e-Impfpass-Anwendung akzeptiert werden, und
  • nur noch ILF Version 2-konforme Dokumente vom Typ „Kompletter Immunisierungsstatus“ von der zentralen e-Impfpass-Anwendung ausgeliefert werden.

Eine Übersicht der Änderungen, der Zeitplan für die Aktivierung der Konformitätsprüfung in den verschiedenen Umgebungen sowie Hilfestellungen zur Implementierung sind diesem Informationsschreiben beigefügt.

Detaillierte Informationen zum neuen Implementierungsleitfaden finden Sie unter:

Für Rückfragen stehen die in den Informationsmaterialien angeführten Kontaktadressen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

das ELGA-Standards-Team